AGBs

AGB Meryl Gashi Photography

1. Leistungen des Fotografen/Videografen und Ergebnisse:

1.1 Foto- und/oder videografische Dokumentationen während des Events wie vertraglich (Online-Vertrag Kreativ-Managment) vereinbart.

1.2 Alle von der Fotografin ausgewählten Bilder werden bearbeitet (Kontrast, Licht, Farbton, gewöhnlich keine Retusche). Die Bildgestaltung und künstlerisch-technische Gestaltung sowie eine eigene Auswahl der Bilder bleiben dem Fotografen vorbehalten. Es gibt keine verbindliche Mindestanzahl an Bildern, die dem Kunden am Ende zur Verfügung gestellt werden. Unabhängig hiervon respektieren die Auftraggeber die künstlerischen Freiheiten und den individuellen Stil des Fotografen. Die Auftraggeber sind sich bewusst, dass die Arbeiten von diesem Stil stets geprägt sind. Reklamationen in Bezug hierauf sind ausgeschlossen.

1.3 Nachträgliche Änderungswünsche bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und sind zusätzlich zu vergüten.

1.4 Die Bildaufnahmen werden spätestens 90 Tage nach der Veranstaltung oder dem Shooting übermittelt, je nach Auftragslage, vor allem in der Hochsaison Juli-September, kann es jedoch bis zu 3 Monaten dauern. Die Videodatei/en werden zwischen 1-2 Monaten, in der Hochsaison bis spätestens 6 Monaten nach der Veranstaltung übermittelt, je nach Auftragslage.

1.5 Die Bild- sowie Videoaufnahmen werden auf einem personaisierten und gesicherten Download-Link zur Verfügung gestellt. Dieser Link kann den Gästen weitergesendet werden.

1.6 Zusätzlich befindet sich in der Webgalerie auch eine Diashow aller Bilddateien mit Musik nach Wahl. Die Bilder werden in höchster Auflösung sowie in Websize-Grösse übermittelt (ab 8h Paket).

1.7 Die Fotografin sichert die bearbeiteten Bilder bis 2 Monate nach dem Auftragstermin. Die Online-Galerie bleibt mindestens einen Monat lang online. Alle weiteren Rohdateien nebst den bearbeiteten Bilddateien werden nicht länger aufbewahrt.

1.8 Ab 8h Anwesenheit der Fotografin wird dem Kunden Ende des Jahres eine Holzbox als Erinnerung zugesandt mit 10 Bildausdrucken nach Wahl.

1.9 Erhält die Fotografin den Auftrag, ein Album zu erstellen, wird dem Kunden ein Gut-zum-Druck gesandt. Mit der schriftlichen Bestätigung bestätigt der Kunde, das Album wie in der Vorschau gezeigt zu kaufen. Nachträgliche Reklamationen sind ausgeschlossen oder mit weiteren Kosten und einer Neubestellung verbunden.

1.10 Wenn die Fotografin und/oder der Videograf krankheitshalber an dem Tag verhindert sein sollte, wird sie auf jeden Fall schnellstmöglich für einen Ersatz sorgen, der zu gleichem Preis oder günstiger gleichwertige Leistungen erbringt. Dieser Punkt kann jedoch nicht gewährt werden. Bei Nichtdurchführung wird der gesamte Betrag zurückerstattet.

1.11 Wird die Veranstaltung seitens der Kundschaft abgesagt, besteht keinen Anspruch auf Rückzahlung der Terminreservationsgebühr von 50% ausser bei Todesfall oder schwerer Krankheit einer Partei, die in diesem Vertrag mit aufgeführt ist.

1.12 Muss die Veranstaltung oder das Shooting aufgrund höherer Gewalt, wie beispielsweise einer Naturkatastrophe (Erdbeben, Unwetter etc.) oder einer Pandemie (bspw. Covid-19), verschoben werden, so kann das Datum angepasst werden. Allerdings besteht keine Garantie, dass die Fotografin und/oder der Videograf an dem gewünschten Datum noch frei ist. Die Fotografin und/oder der Videograf werden jedoch alle verfügbaren Termine im Voraus bekannt geben.

1.13 Kann die Veranstaltung aufgrund von Covid19 nicht durchgeführt werden oder ist das neue Datum noch nicht bekannt, erhält der Kunde den Betrag der Terminreservation als Gutschein, gültig ab Ausstellungsdatum für 3 Jahre. Eine Rückzahlung des Betrages ist in jedem Fall ausgeschlossen.

1.14 Überschreitet der Auftrag die vereinbarte Zeit, ist der Foto- sowie Videograf berechtigt, den Mehraufwand mit je CHF 565.-/ Stunde für die tatsächlich angefallene Zeit zusätzlich in Rechnung zu stellen.

2. Nutzungs- und Urheberrechte an den foto- und videografischen Arbeiten:

2.1 Dem Foto- und Videografen stehen die Urheberrechte an denen von ihnen angefertigten Lichtbildern und Lichtbildwerken nach dem Urhebergesetz zu.

2.2 Soweit nichts anderes vereinbart, erhalten die Auftraggeber an den vom Foto- und/oder Videografen angefertigten Lichtbildern und Lichtbildwerken ein Einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zur persönlichen, nicht kommerziellen Nutzung. Das Nutzungsrecht umfasst das Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung zu nicht gewerblichen Zwecken.

2.3 Eine entgeltliche Nutzung der Lichtbilder und Lichtbildwerke bedarf einer vorherigen und ausdrücklichen Zustimmung des Foto-/Videografen. Gleiches gilt im Fall einer Bearbeitung, Retusche, Verfremdung oder Umgestaltung der Lichtbilder und Lichtbildwerke, auch bei Foto-Composings, Montagen oder sonstiger Manipulationen.

2.4 Die Übertragung der Nutzungsrechte erfolgt grundsätzlich erst nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung.

2.5 Es gibt keinen Anspruch auf Herausgabe von Originaldateien, Negativen oder sonstige Rohdateien, sofern dies nicht ausdrücklich und schritlich im Voraus zwischen den Parteien vereinbart wurde.

3. Rechte am eigenen Bild / Einräumung Veröffentlichungsrechte

3.1 Für den Foto- und/oder Videografen ist es wichtig, Bilder und Videos von Shootings & Hochzeiten zu veröffentlichen, um andere Kunden von der Qualität seiner Arbeit überzeugen zu können. Sollte eine Veröffentlichung gänzlich oder auch teilweise verboten sein, wird ein Aufpreis von 650.00 Sfr. verrechnet. Ein Verbot zur Veröffentlichung muss dem Fotografen zwingend vor der Veranstaltung oder dem Shooting mitgeteilt werden. Ansonsten wird davon ausgegangen, dass die Veröffentlichung erlaubt ist. Wird nach der Hochzeit darüber entschieden, die Bilder und Videos nicht veröffentlichen zu lassen, ist ein Beitrag in Höhe von 1000.00 Sfr. fällig. Bilder von Kindern unter 12 Jahren werden nicht ohne Erlaubnis veröffentlicht.

3.2 Die Fotografin und/oder der Videograf verzichtet auf seine Namensnennung mittels Wasserzeichen. Soweit der Kunde dem Fotografen Weisungen über zu fotografierenden Personen, Locations oder Gegenstände erteilt hat, ist es Sache des Kunden dafür zu sorgen, dass die Abbildungen dieser Personen, Locations oder Gegenstände zulässig sind und keine Drittrechte verletzen. Entsprechende Rechte von betroffenen Dritten holt der Kunde ein.

4. Leistungen des Kunden

4.1 Als Gegenleistung für die vom Fotografen und/oder Videografen zu erbringenden foto- und/oder videografischen Leistungen wird ein Gesamthonorar vereinbart. In diesem Honorar inbegriffen sind sämtliche Nebenleistungen, Wegspesen, Aufwendungen, Auslagen und die Übertragung der Nutzungsrechte der zur Verfügung gestellten Bilder (s. separate Offerte).

4.2 Der Kunde überweist als „Terminreservationsgebühr“ eine Vorauszahlung von 50% des Gesamthonorars an die Fotografin innerhalb von sieben Tagen nach Vertragsabschluss. Der Restbetrag wird der Fotografin bis 24h vor Veranstaltungsbeginn überwiesen.

4.3 Wird der Auftrag in den nächsten 30 Tagen ausgeführt, ist eine sofortige Überweisung der Terminreservationsgebühr innerhalb von drei Tagen fällig.

4.4 Sobald eine Anzahlung überwiesen wurde, ist die Fotografin und/oder der Videograf dazu verpflichtet, sich den Termin für den Kunden zu reservieren. Anzahlung bitte auf folgendes Konto: Bankverbindung: 

Meryl Gashi Photography

Kirchgasse 2, 5000 Aarau, Schweiz

Bank: UBS Aarau 

IBAN: CH09 0023 1231 1669 0801 P 

BIC: UBSWCHZH80A


4.5 Am Tag der Veranstaltung und ab einem Auftrag ab 8h wird der Foto- und/oder dem Videografen ein warmes Essen angeboten. Dem Foto- und/oder Videografen wird eine der Location angepasste Mahlzeit offeriert. Wird der Fotografin und/oder dem Videografen keine Mahlzeit angeboten, wird dem Kunden 250.00 Sfr. in Rechnung gestellt.

5. Weiteres

5.1 Änderungen und Ergänzungen zu dieser Vereinbarung sind nur schriftlich gültig. Dieser Vertrag untersteht schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist Wohnort des Kunden.

5.2 Grundlage dieses Vertrages bietet der Online-Vertrag von Meryl Gashi Photography, sowie allfällig zusätzliche, schriftliche Anpassungen im gegenseitigen Nachricht-Verkehr zwischen den Vertragsparteien vor dem Veranstaltungsbeginn.


Fotobox Pro

1. Allgemeines
Die AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) gelten für sämtliche Leistungen und Produkte, die von Meryl Gashi Photography (nachfolgend «Anbieter» genannt) für den Kunden bzw. Mieter erbracht, ihm vermietet und geliefert werden. Insbesondere bietet der Anbieter die Vermietung von Fotoboxen an. Die AGBs sind integraler Bestandteil jedes Auftrages, welcher dem Anbieter erteilt wird. Abweichende Bedingungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.

2. Mietgegenstand
Der Mietgegenstand ist eine Fotobox Pro. Im Lieferumfang enthalten ist die Miete der Fotobox sowie deren Zubehör und Dienstleistungen durch Meryl Gashi Photography.

3. Vertragsabschluss
Der Auftrag ist für den Auftraggeber mit seiner Unterzeichnung, als auch durch die Übermittlung einer elektronischen Nachricht (insb. E-Mail bzw. SMS) oder die Übermittlung per Telefon rechtsverbindlich. 

4. Preise
Die angegebenen Preise verstehen sich in Schweizer Franken exkl. Mehrwertsteuer. Massgebend sind die am Tage der Bestellung gültigen Listenpreise des Anbieters. Nicht im Preis eingeschlossen ist eine Versicherung der Fotobox. Die Versicherung ist Sache des Mieters.

5. Rücktritt
Kunden können innerhalb von 10 Tagen nach der Buchung vom Vertrag zurücktreten. Um von diesem Recht Gebrauch zu machen, muss der Kunde dies entweder per Post, oder E-Mail schriftlich erklären. Sollte bis dahin eine Bezahlung erfolgt sein, so wird das Geld zurückerstattet. Für die bereits getätigten administrativen Aufwände zur Erstellung des Mietvertrages und des Auftrages, verrechnen wir eine Administrationsgebühr von CHF 50.–. Nach Ablauf der Frist von 10 Tagen treten die folgenden Stornobedingungen in Kraft: bis 3 Monate vor dem Anlass CHF 85 Stornogebühr, bis 1 Monat vor dem Anlass CHF 150 Stornogebühr, bis 14 Tage vor dem Anlass 50% des Gesamtpreises, bis 7 Tage vor dem Anlass 75% des Gesamtpreises, danach 100% des Gesamtpreises. Falls der Mieter infolge höherer Gewalt den Auftrag/Vertrag stornieren muss, gelten die normalen Stornierungsbedingungen von Hello-Fotobox. Als höhere Gewalt gelten Naturkatastrophen, Kriegsereignisse, Streiks, Pandemien und Epidemien sowie behördliche Eingriffe.

6. Lieferungen
Die Lieferungen erfolgen ausschliesslich in der Schweiz, durch Meryl Gashi Photography oder eines Partners. Wir sind, nach Übergabe des Mietmaterials an den Mieter, frei von jeder Verantwortung für allfällige Schäden oder Verluste.

7. Eigentumsvorbehalt
Das Mietobjekt bleibt Eigentum von Meryl Gashi Photography. Versicherung der Mietobjekte ist in jedem Fall Sache des Mieters.

8. Leistungen des Anbieters
Der Anbieter erbringt Dienstleistungen, die nach besten Kräften sorgfältig ausgeführt werden. Der Anbieter hat jederzeit das Recht, Art, Umfang, Preis, Bezugsbedingungen und Bezugskanäle der von ihm bereitgestellten Leistungen zu ändern und seine Leistungen bei Zahlungsverzug oder anderen Pflichtverletzungen vollständig zu verweigern. Nach Rücksprache mit dem Kunden stellt der Anbieter den Mietgegenstand auf und nimmt sie in Betrieb. Möchte der Kunde die Inbetriebnahme selber durchführen erfolgt diesbezüglich eine Instruktion durch den Anbieter. Der Anbieter ist während der Mietdauer nach besten Möglichkeiten telefonisch erreichbar und steht dem Kunden für Supportfragen zur Verfügung.

9. Requisiten
Wir kontrollieren vor der Vermietung den Inhalt der Requisitenbox. Sollte trotzdem noch etwas auffallen, was nicht in Ordnung ist, kann dies schriftlich per Mail oder per Telefon noch vor dem Event erfolgen. Sollten Requisiten fehlen oder gingen Requisiten – während nicht sachgemäßer Benutzung kaputt–  werden diese in Rechnung gestellt. Beschädigte Requsiten sollten in der Box belassen und nicht entsorgt werden. Ansonsten werde diese als fehlende Requisiten verrechnet. Zu den Kosten für fehlende oder kaputte Requisiten kommen noch administrative Kosten von CHF 15.– hinzu.

10. Gewährleistung
Der Anbieter gewährleistet, dass die Mietgegenstände in einem zum Gebrauch tauglichen Zustand übergeben werden. Die wichtigsten Ersatzteile werden mit dem Mietgegenstand mitgeliefert, der Kunde erhält bezüglich deren Einsatz eine Instruktion. Der Kunde ist verpflichtet, allfällige Mängel des Mietgegenstands sofort bei der Übergabe zu beanstanden. Sollte der Mietgegenstand während der Dauer des Mietverhältnisses aus nicht vom Kunden zu verschuldenden Gründen unbenutzbar sein gewährt der Anbieter dem Kunden einen entsprechenden Rabatt.

11. Haftung und Schadenersatz
Meryl Gashi Photography ist nach Übergabe des Mietmaterials an den Mieter, frei von jeder Verantwortung für allfällige Schäden oder Verluste. Das Mietmaterial wird nach der Rücknahme / Rückgabe durch das Personal auf Mängel resp. Beschädigungen geprüft. Für Schäden, welche durch einen normalen und korrekten Gebrauch nicht zustande kommen, lehnen wir jede Haftung ab. Die Reparatur- oder Ersatz-Kosten werden vollumfänglich dem Mieter in Rechnung gestellt. Technische Defekte wie beispielsweise ein Absturz der Software gelten nicht als Mängel und können nicht nachgebessert werden. Sollte auf Grund einer Beschädigung durch den Kunden (oder einer seiner Gäste) eine andere Vermietung (beispielsweise am darauffolgenden Wochenende) verunmöglicht werden, so haftet der Kunde für den entgangenen Umsatz und eventuell entstehende Zusatzkosten. Das Verbrauchsmaterial darf nur für das von Meryl Gashi Photography angebotene Produkt genutzt werden. Nicht gebrauchtes Verbrauchsmaterial sind kein Eigentum vom Mieter und darf für Mietgeräte (die nicht Eigentum von Meryl Gashi Photography sind) nicht verwendet und müssen retourniert werden. Falls bei der Applikation Einstellungen verändert werden, die nicht autorisiert wurden, verrechnen wir für die Wiederherstellung der Software nach Stundenaufwand. Sollte es Beanstandungen geben, so ist der Kunde verpflichtet, diese auf schriftlichem Weg mitzuteilen.

12. Datenschutz und Nutzungsrecht
Der Mieter trägt die Verantwortung für die Persönlichkeitsrechte der auf den Bildern zu sehenden Personen. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für das während der Mietdauer entstandene Bildmaterial. Die zum Geschäftsverkehr notwendigen persönlichen Daten, sowie das entstandene Bildmaterial werden durch den Vermieter gespeichert. Der Vermieter sichert zu, die Daten und das Bildmaterial vertraulich zu behandeln. Der Vermieter ist berechtigt, von ihm aufbewahrte Daten nach drei Monaten seit Beendigung des Auftrags zu vernichten. Der Auftraggeber überträgt an den Kunden ein vergütungsfreies Nutzungsrecht der erstellten Bilder. 

13. Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen
Rechnungen vom Anbieter aus sämtlichen Vertragsbeziehungen sind innert 10 Tagen nach Rechnungsstellung zu bezahlen. Spätestens aber 7 Tage vor dem Anlass. Wird die Rechnung bis dahin nicht bezahlt, behält sich Meryl Gashi Photography das Recht vor, die Fotobox Pro nicht zu liefern.

14. Mahnwesen / Betreibung
Wird der Zahlungstermin vom Kunden nicht eingehalten, ist der Anbieter berechtigt, ohne Mahnung vom Zeitpunkt der Fälligkeit an einen Verzugszins von fünf Prozent zu verlangen. Der Anbieter erhebt ab der zweiten Mahnung pro Mahnung eine Mahngebühr von CHF 25.00 für seine Aufwände. Nach Ablauf einer neu angesetzten Zahlungsfrist ist der Anbieter berechtigt, ohne weitere Mahnung die Betreibung einzuleiten. Im Falle einer Betreibung an den Auftraggeber gehen sämtliche dadurch entstehende Kosten (Mahn-, Inkasso-, Anwalts- und Gerichtskosten und ev. anfallende Arbeitsausfallsentschädigungen) zu Lasten des Kunden.

15. Kaution
Der Anbieter hat das Recht, eine Kaution als Sicherheit zu verlangen. Die Kaution wird dem Kunden zurückerstattet, wenn er den Mietgegenstand ohne Beschädigung an den Anbieter zurückgibt. Der Zustand der Mietsache wird vom Anbieter bei der Rückgabe geprüft und allfällige Mängel werden dem Kunden sofort mitgeteilt. Falls der Gegenstand beschädigt sein sollte, verbleibt die hinterlegte Kaution beim Anbieter. Allfällige weitere Kosten, insb. für Reparaturen können dem Kunden zusätzlich verrechnet werden.

16. Sauberkeit und Reinigung
Sie erhalten die Fotobox in einem sauberen und tadellosen Zustand. Die Reinigung der Touchdisplays übernimmt der Anbieter. Die Reinigung der Kabel und der Bodenplatte (z. B. Spritzer von Getränken und Rückstände von Klebeband an der Fotobox und Kabel ist Sache des Mieters. Bei unnatürlich starker Verschmutzung des Fotobox-Equipments verrechnen wir die Reinigung nach Aufwand.

17. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ungültig sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine wirksame Bestimmung ersetzt, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Dasselbe gilt auch für allfällige Regelungslücken.

18. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Die AGB und das Rechtsverhältnis zwischen Anbieter und Kunden unterstehen schweizerischem Recht. Als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten zwischen dem Anbieter und dem Kunden wird das zuständige Gericht am Sitz vom Anbieter vereinbart.
Stand:  Januar 2022

Meryl Gashi, 09.11.2022